Banner
Montag, den 17. Oktober 2011 um 15:07 Uhr
Protest abgewiesen: Baskets gehen in Berufung


Die Spielleitung der Beko Basketball Bundesliga hat den Protest der s.Oliver Baskets gegen die Spielwertung der Partie bei den Fraport SKYLINERS in Frankfurt als unbegründet abgewiesen und entschieden, dass die Partie vom 12. Oktober "wie ausgetragen" gewertet wird. Die Fraport SKYLINERS gewannen das Spiel mit 80:78. Die s.Oliver Baskets werden bei der Spielleitung Berufung gegen die Entscheidung einlegen.


Die Szene, die schon während des Spiels zum Protest der s.Oliver Baskets führte, spielte sich am vergangenen Mittwoch in der 24. Spielminute in der Fraport Arena ab: Beim Stand von 44:50 war nach Auffassung der s.Oliver Baskets bei einer Aktion unter dem Würzburger Korb ein deutlicher Pfiff eines Schiedsrichters zu hören. Fast alle Spieler reagierten darauf und blieben stehen. Frankfurts Nationalspieler Johannes Herber kam in Ballbesitz und versenkte einen unbedrängten Dreier zum Spielstand von 47:50 aus Frankfurter Sicht. Im weiteren Verlauf verhängten die Schiedsrichter ein technisches Foul gegen Baskets-Headcoach John Patrick, das zu vier weiteren Punkten für die Fraport SKYLINERS führte.

Die s.Oliver Baskets gehen daher davon aus, dass die Entscheidung der Schiedsrichter zu insgesamt sieben unberechtigten Punkten der Frankfurter geführt und damit den Spielverlauf entscheidend zum Nachteil der s.Oliver Baskets beeinflusst hat. Würzburgs Headcoach John Patrick legte noch während des Spiels Protest gegen die Wertung ein, der vom Technischen Kommissar auf der Rückseite des Spielberichtsbogens vermerkt und von Baskets-Kapitän Ben Jacobson unterzeichnet wurde. Die Franken haben eine Wiederholung beantragt.

Beko-BBL-Spielleiter sieht Tatsachenentscheidung

„Aus Sicht der Spielleitung ist der Protest nicht begründet", teilte Beko-BBL-Spielleiter Dirk Horstmann den s.Oliver Baskets am Montag mit. Nach Auswertung der Stellungnahmen von Vertretern beider Clubs und der drei Schiedsrichter kommt Horstmann zu dem Ergebnis, dass es sich bei der umstrittenen Szene um eine Tatsachenentscheidung der Schiedsrichter gehandelt hat, die laut § 7 Absatz der der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung nicht angefochten werden kann. „Kein Schiedsrichter hat das Spiel durch einen zielgerichteten Pfiff unterbrochen beziehungsweise unterbrechen wollen", heißt es in der Begründung weiter.

Die s.Oliver Baskets sind weiterhin anderer Meinung und werden gegen die Entscheidung der Spielleitung Berufung umgehend einlegen. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass der Schiedsrichter das Spiel durch einen deutlich hörbaren Pfiff unterbrochen hat. Das werden wir durch weitere Zeugen auch nachweisen", so Baskets-Geschäftsführer Steffen Liebler.